Bauleitplanung
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Bauleitplanung rechtskräftig
Informationen über die Baugebiete in Weismain finden Sie auf dem Geoportal des Landkreises Lichtenfels.
Klicken Sie „Bauen & Umwelt“ an und wählen Sie anschließend den Punkt „Bebauungspläne“ aus. Alle Baugebiete im Landkreis werden auf der Karte angezeigt. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf das jeweilige Baugebiet klicken.
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Wunkendorf
Einbeziehungssatzung „Am Schlehensteig“
im Ortsteil Wunkendorf
Gemarkung ModschiedelAnlagen zur Einbeziehungssatzung „Am Schlehensteig“ im OT Wunkendorf:
1.1 Bekanntmachung Am Schlehensteig 30.04.2020 mit Vermerken
1.2 TEIL A Planzeichnung M 1 1000 Am Schlehensteig Stand 28.04.2020
1.3 TEIL C Einbeziehungssatzung Am Schlehensteig Stand 28.04.2020
1.4 TEIL B – C Einbeziehungssatzung Am Schlehensteig Übersichtsplan, Begründung, Satzung, Verfahrensvermerke Stand 28.04.2020
1.5 TEIL D Abwägungstabelle – Behörden TöB Einbeziehungssatzung Am Schlehensteig Stand 28.04.2020 -
Bauleitplanung im Verfahren
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Buckendorf
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplans „An der Höhe“ im Ortsteil Buckendorf, Gemarkung BuckendorfÖffentliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
i. V. m. frühzeitiger Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGBTeil A Planunterlagen
Teil B-D Begründung, Übersichtsplan und Satzung mit Verfahrensvermerke
Teil E UmweltberichtVollzug der Baugesetze;
17. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Buckendorf, Gemarkung BuckendorfÖffentliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
i. V. m. frühzeitiger Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGBTeil A Planunterlagen
Teil B-C Begründung mit Übersichtsplan
Teil D Gegenüberstellung
Teil E Umweltbericht -
Weismain - An der Heinrichshöhe
„An der Heinrichshöhe“ – Bauleitplanung im Verfahren
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung eines Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ mit Grünordnung,
Gemarkung Weismain im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB mit Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit, im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2020, auf der Grundlage des Vorentwurfs, die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ im Stadtteil von Weismain, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.
Räumliche Lage des Geltungsbereichs:
Der Geltungsbereich ist im Wesentlichen von bestehender Bebauung umgrenzt und wird von der Hans-Wolf-Straße im Nordwesten, der Bürgermeister-Rothlauf-Straße im Norden, Westen und Süden, bis zur Einmündung südlich in die Josef-Rebhan-Straße umrandet.
Im Osten wird der Geltungsbereich durch Grünflächen, Gehölzstrukturen und erhaltenswerte Einzelbäume eingebettet.Überplant werden folgende Flur-Nummern der rechtskräftigen Bebauungspläne:
„Weismain-Kalkberg I“:
1287 (Teilfläche), 1287/1 (Teilfläche), 1286/5, 1286/7, 1286/4, 1286/3, 1286/8, 1286/9, 1286/10, 1286/2, 1286, 257/17, 257/3 und 257/2.„Weismain-Kalkberg II“:
1285/14 (Teilfläche), 1286 (Teilfläche) und 1280/17 (Teilfläche).Alles Gemarkung Weismain.
Die genaue Abgrenzung kann dem Lageplan entnommen werden:
Unterrichtung und Erörterung
im Sinne der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGBDer Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2020 die frühzeitige Unterrichtung/Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung/Erörterung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ im Stadtteil von Weismain, nach § 4a Abs. 2 beschlossen.
Die Bauverwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrensschrittes beauftragt. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, wurden über die Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf eine Umweltprüfung aufgefordert.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Auslegung vom 22.10. bis 01.12.2020 statt. Eingegangene Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger wurden in einer Sondersitzung des Stadtrates im Rahmen eines Abwägungs- und Auslegungsbeschlusses behandelt.
Aufgrund der im Abwägungs- und Auslegungsbeschluss (31.08.2021) behandelten und geforderten Änderungen findet die zweite Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung – Zeitraum wird angepasst)
vom 10. November 2021 bis einschließlich 10. Dezember 2021
im Rathaus der Stadt Weismain, Kirchplatz 7-9, 96260 Weismain im Erdgeschoss vor dem Schönborn-Saal statt.
Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Schaukasten und auf der Homepage (https://www.stadt-weismain.de/bekanntmachungen) eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag13.00-17.30 UhrDer Ort der Auslegung ist barrierefrei zu erreichen.
Auf unserer Homepage können die Inhalte des angepassten Planentwurfes jeweils in der Fassung vom 18.10.2021 im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.
Bestandteile des angepassten Planentwurfes des Bebauungsplans „AN DER HEINRICHSHÖHE“, die in der Fassung vom 18.10.2021 eingesehen werden können:
* Planzeichnung (M 1:1000) / Festsetzungen durch Planzeichen (Teil A)
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B)
* Übersichtslageplan (Teil B-02)
Perspektive 1 (Teil B)
Perspektive 2 (Teil B)
Perspektive 3 (Teil B)
* Begründung (Teil C)
* Satzungsentwurf (Teil D)
* Erschließungsplan (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßenverlauf)Faunistische Erfassungen und artenschutzfachliche Beurteilung
Die Stadt Weismain macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von jedermann schriftlich abgegeben oder im Fachbereich Bauverwaltung, 1. Stock, Zimmer-Nr. 10, nach telefonischer Rücksprache mündlich zu Protokoll gegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Besondere Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Einsichtnehmenden ist zu achten.Weismain, den 2.11.2021
Stadt WeismainIm Original gezeichnet
Michael Zapf
Erster BürgermeisterBitte beachten Sie die Ergänzungen in Hinblick auf die öffentliche Auslegung (siehe unten).
Bestandteile des Vorentwurfs des Bebauungsplans „AN DER HEINRICHSHÖHE“, die in der Fassung vom 28.04.2020 eingesehen werden können (sämtliche Planunterlagen mit Begründung wurden von der Firma Dechant Baumanagement GmbH eigenverantwortlich erstellt):
* Planzeichnung (M 1:1000) / Festsetzungen durch Planzeichen (Teil A)
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 1
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 2
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 3
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 4
* Begründung (Teil C)
* Satzungsentwurf (Teil D)
* Erschließungsplan (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßenverlauf)Nachtrag zur Auslegung – Eingang am 23.10.2020 bei der Stadt Weismain:
Faunistische Erfassungen und artenschutzfachliche Beurteilung (Teil D)Die Unterrichtung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Auslegung
vom 22.10.2020 bis einschließlich 01.12.2020
im Rathaus der Stadt Weismain, Am Markt 19, 96260 Weismain in der Bauverwaltung, II. Stock, Zimmer-Nr. 11, statt.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Montag 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 13.00-17.30 UhrNatürlich ist eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit nach telefonischer Rücksprache möglich.
ERGÄNZUNG am 21. Oktober 2020
Durch die steigende Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Lichtenfels ist das Rathaus der Stadt Weismain ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen und der Einlass erfolgt nur nach Terminabsprachen mit den zuständigen Sachbearbeitern.AUSNAHME:
Einsichtnahme in die Unterlagen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ zu den oben genannten Öffnungszeiten. Bitte klingeln Sie an der Rathaustür und nennen Sie den Grund für den Zutritt ins Rathaus.Die Stadt Weismain macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von jedermann schriftlich abgegeben oder im Fachbereich Bauverwaltung, II. Stock, Zimmer-Nr. 11, nach telefonischer Rücksprache mündlich zu Protokoll gegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ein öffentliches Verfahren ist und
daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.Besondere Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Einsichtnehmenden ist zu achten. -
Weismain - Feldteile II
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze;
18. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Änderung und Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat von Weismain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 die Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und die 18. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Änderung des Flächennutzungsplans richtet sich nach dem Planentwurf der Firma Dietz Baugesellschaft mbh & Co. KG, Weismain.
Räumliche Lage des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich des Plangebiets für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans liegt nordöstlich vom Stadtrand Weismains. Dieser grenzt nördlich und östlich an bestehende Sportanlagen an, im Süden an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, sowie im Westen an ein Gewerbegebiet.
Überplant werden die Teilflächen der Flurnummern 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain.
Die genaue Abgrenzung kann dem Lageplan entnommen werden.
Unterrichtung und Erörterung
im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGBDer Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 nach § 4a Abs. 2 BauGB die frühzeitige Unterrichtung/Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung/Erörterung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und der damit verbundenen 18. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain im Parallelverfahren § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.
Die Bauverwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrensschrittes beauftragt. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, werden über die Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf eine Umweltprüfung aufgefordert.
Die Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain findet
vom 13. September 2023 bis einschließlich 13. Oktober 2023
im Rathaus der Stadt Weismain, Kirchplatz 7 - 9, 96260 Weismain im Erdgeschoss vor dem Schönborn-Saal statt.
Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Schaukasten und auf der Homepage eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.30 UhrDer Ort der Auslegung ist barrierefrei zu erreichen.
Auf unserer Homepage (https://www.stadt-weismain.de/Rathaus/Bauleitplanung) können die Inhalte des angepassten Planentwurfes jeweils in der Fassung vom 23.05.2023 im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.
Bestandteile des Planentwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain im Zuge der Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“, welche in der Fassung vom 09.08.2023 eingesehen werden können:* Planzeichnung (M 1:1000) / Festsetzungen durch Planzeichen
* Begründung
* Umweltbericht
* Schalltechnischer Bericht, Teil 1
* Schalltechnischer Bericht, Teil 2Die Stadt Weismain macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von jedermann schriftlich abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Stadt Weismain, den 05.09.2023
Michael Zapf, Erster Bürgermeister„Weismain-Feldteile II“ – Bauleitplanung im Verfahren
*Bekanntmachung*
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze;
Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Änderung und Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Weismain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 die Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes richtet sich nach dem Planentwurf der Firma Dietz Baugesellschaft mbh & Co. KG, Weismain.
Räumliche Lage des Geltungsbereichs:
Der Geltungsbereich ist im Wesentlichen von Sport, Spiel und Freizeit umgrenzt. Das Plangebiet wird im Osten von der Baiersdorfer Straße und im Westen von dem Rattinger Weg eingefasst.
Überplant werden die Teilflächen der Flurnummern 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain.
Die genaue Abgrenzung kann dem Lageplan entnommen werden.
Unterrichtung und Erörterung
im Sinne der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGBDer Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 nach § 4a Abs. 2 BauGB die frühzeitige Unterrichtung/Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung/Erörterung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain im Parallelverfahren § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.
Die Bauverwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrensschrittes beauftragt. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, wurden über die Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf eine Umweltprüfung aufgefordert.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Auslegung vom 07.11.2022 – 09.12.2022 statt. Eingegangene Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger wurden in einer Sondersitzung des Stadtrates im Rahmen eines Abwägungsbeschlusses behandelt.
Aufgrund der im Abwägungsbeschluss vom 12.04.2023 behandelten und geforderten Änderungen, findet die zweite Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
vom 09. August 2023 bis einschließlich 11. September 2023
im Rathaus der Stadt Weismain, Kirchplatz 7 - 9, 96260 Weismain im Erdgeschoss vor dem Schönbornsaal statt.
Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Schaukasten und auf der Homepage (https://www.stadt-weismain.de/bekanntmachungen) eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.30 UhrDer Ort der Auslegung ist barrierefrei zu erreichen.
Auf unserer Homepage (https://www.stadt-weismain.de/Rathaus/Bauleitplanung) können die Inhalte des angepassten Planentwurfes jeweils in der Fassung vom 23.05.2023 im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.
Bestandteile des angepassten Planentwurfes des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“, die in der Fassung vom 23.05.2023 eingesehen werden können:
* Planzeichnung (M 1:1000) / Festsetzungen durch Planzeichen
* Begründung
* Umweltbericht
* Schalltechnischer Bericht Teil 1, Schalltechnischer Bericht Teil 2
* Geotechnischer Bericht
* VersickerungsgutachtenDie Stadt Weismain macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von jedermann schriftlich abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Weismain, den 03.08.2023
Stadt Weismain
Im Original gezeichnet
Michael Zapf
Erster Bürgermeister