Bauleitplanung
Informationen über die Baugebiete in Weismain finden Sie auf dem Geoportal des Landkreises Lichtenfels.
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Einbeziehungssatzung „Am Schlehensteig“
im Ortsteil Wunkendorf
Gemarkung Modschiedel
Anlagen zur Einbeziehungssatzung „Am Schlehensteig“ im OT Wunkendorf:
1.1 Bekanntmachung Am Schlehensteig 30.04.2020 mit Vermerken
1.2 TEIL A Planzeichnung M 1 1000 Am Schlehensteig Stand 28.04.2020
1.3 TEIL C Einbeziehungssatzung Am Schlehensteig Stand 28.04.2020
1.4 TEIL B – C Einbeziehungssatzung Am Schlehensteig Übersichtsplan, Begründung, Satzung, Verfahrensvermerke Stand 28.04.2020
1.5 TEIL D Abwägungstabelle – Behörden TöB Einbeziehungssatzung Am Schlehensteig Stand 28.04.2020
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplans „An der Höhe“ im Ortsteil Buckendorf, Gemarkung Buckendorf
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
i. V. m. frühzeitiger Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Teil A Planunterlagen
Teil B-D Begründung, Übersichtsplan und Satzung mit Verfahrensvermerke
Teil E Umweltbericht
Vollzug der Baugesetze;
17. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Buckendorf, Gemarkung Buckendorf
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
i. V. m. frühzeitiger Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Teil A Planunterlagen
Teil B-C Begründung mit Übersichtsplan
Teil D Gegenüberstellung
Teil E Umweltbericht
„An der Heinrichshöhe“ – Bauleitplanung im Verfahren
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung eines Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ mit Grünordnung,
Gemarkung Weismain im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB mit Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit, im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2020, auf der Grundlage des Vorentwurfs, die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ im Stadtteil von Weismain, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.
Räumliche Lage des Geltungsbereichs:
Der Geltungsbereich ist im Wesentlichen von bestehender Bebauung umgrenzt und wird von der Hans-Wolf-Straße im Nordwesten, der Bürgermeister-Rothlauf-Straße im Norden, Westen und Süden, bis zur Einmündung südlich in die Josef-Rebhan-Straße umrandet.
Im Osten wird der Geltungsbereich durch Grünflächen, Gehölzstrukturen und erhaltenswerte Einzelbäume eingebettet.
Überplant werden folgende Flur-Nummern der rechtskräftigen Bebauungspläne:
„Weismain-Kalkberg I“:
1287 (Teilfläche), 1287/1 (Teilfläche), 1286/5, 1286/7, 1286/4, 1286/3, 1286/8, 1286/9, 1286/10, 1286/2, 1286, 257/17, 257/3 und 257/2.
„Weismain-Kalkberg II“:
1285/14 (Teilfläche), 1286 (Teilfläche) und 1280/17 (Teilfläche).
Alles Gemarkung Weismain.
Die genaue Abgrenzung kann dem Lageplan entnommen werden:
Unterrichtung und Erörterung
im Sinne der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2020 die frühzeitige Unterrichtung/Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung/Erörterung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ im Stadtteil von Weismain, nach § 4a Abs. 2 beschlossen.
Die Bauverwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrensschrittes beauftragt. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnten, wurden über die Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf eine Umweltprüfung aufgefordert.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Auslegung vom 22.10. bis 01.12.2020 statt. Eingegangene Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger wurden in einer Sondersitzung des Stadtrates im Rahmen eines Abwägungs- und Auslegungsbeschlusses behandelt.
Aufgrund der im Abwägungs- und Auslegungsbeschluss (31.08.2021) behandelten und geforderten Änderungen findet die zweite Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung – Zeitraum wird angepasst)
vom 10. November 2021 bis einschließlich 10. Dezember 2021
im Rathaus der Stadt Weismain, Kirchplatz 7-9, 96260 Weismain im Erdgeschoss vor dem Schönborn-Saal statt.
Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Schaukasten und auf der Homepage (https://www.stadt-weismain.de/bekanntmachungen) eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag13.00-17.30 Uhr
Der Ort der Auslegung ist barrierefrei zu erreichen.
Auf unserer Homepage können die Inhalte des angepassten Planentwurfes jeweils in der Fassung vom 18.10.2021 im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.
Bestandteile des angepassten Planentwurfes des Bebauungsplans „AN DER HEINRICHSHÖHE“, die in der Fassung vom 18.10.2021 eingesehen werden können:
* Planzeichnung (M 1:1000) / Festsetzungen durch Planzeichen (Teil A)
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B)
* Übersichtslageplan (Teil B-02)
Perspektive 1 (Teil B)
Perspektive 2 (Teil B)
Perspektive 3 (Teil B)
* Begründung (Teil C)
* Satzungsentwurf (Teil D)
* Erschließungsplan (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßenverlauf)
Faunistische Erfassungen und artenschutzfachliche Beurteilung
Die Stadt Weismain macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von jedermann schriftlich abgegeben oder im Fachbereich Bauverwaltung, 1. Stock, Zimmer-Nr. 10, nach telefonischer Rücksprache mündlich zu Protokoll gegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Besondere Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Einsichtnehmenden ist zu achten.
Weismain, den 2.11.2021
Stadt Weismain
Im Original gezeichnet
Michael Zapf
Erster Bürgermeister
Bitte beachten Sie die Ergänzungen in Hinblick auf die öffentliche Auslegung (siehe unten).
Bestandteile des Vorentwurfs des Bebauungsplans „AN DER HEINRICHSHÖHE“, die in der Fassung vom 28.04.2020 eingesehen werden können (sämtliche Planunterlagen mit Begründung wurden von der Firma Dechant Baumanagement GmbH eigenverantwortlich erstellt):
* Planzeichnung (M 1:1000) / Festsetzungen durch Planzeichen (Teil A)
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 1
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 2
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 3
* Übersichtslageplan mit Ansichten in 3-D (Teil B) 4
* Begründung (Teil C)
* Satzungsentwurf (Teil D)
* Erschließungsplan (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßenverlauf)
Nachtrag zur Auslegung – Eingang am 23.10.2020 bei der Stadt Weismain:
Faunistische Erfassungen und artenschutzfachliche Beurteilung (Teil D)
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Auslegung
vom 22.10.2020 bis einschließlich 01.12.2020
im Rathaus der Stadt Weismain, Am Markt 19, 96260 Weismain in der Bauverwaltung, II. Stock, Zimmer-Nr. 11, statt.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Montag 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 13.00-17.30 Uhr
Natürlich ist eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit nach telefonischer Rücksprache möglich.
ERGÄNZUNG am 21. Oktober 2020
Durch die steigende Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Lichtenfels ist das Rathaus der Stadt Weismain ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen und der Einlass erfolgt nur nach Terminabsprachen mit den zuständigen Sachbearbeitern.
AUSNAHME:
Einsichtnahme in die Unterlagen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „An der Heinrichshöhe“ zu den oben genannten Öffnungszeiten. Bitte klingeln Sie an der Rathaustür und nennen Sie den Grund für den Zutritt ins Rathaus.
Die Stadt Weismain macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von jedermann schriftlich abgegeben oder im Fachbereich Bauverwaltung, II. Stock, Zimmer-Nr. 11, nach telefonischer Rücksprache mündlich zu Protokoll gegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ein öffentliches Verfahren ist und
daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Besondere Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Einsichtnehmenden ist zu achten.
Öffentliche Bekanntmachung (pdf)
Vollzug der Baugesetze;
Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Änderung mit Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat von Weismain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 die Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes richtet sich nach dem Planentwurf der Firma Dietz Baugesellschaft mbH & Co. KG, Weismain.
Räumliche Lage des Geltungsbereichs:
Der Geltungsbereich ist im Wesentlichen von Sport, Spiel und Freizeit umgrenzt. Das Plangebiet wird im Westen von der Baiersdorfer Straße und im Osten von dem Rattinger Weg eingefasst.
Überplant werden die Teilflächen der Flurnummern 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain.
Die genaue Abgrenzung kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden:
Unterrichtung und Erörterung
im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 nach § 4a Abs. 2 BauGB die frühzeitige Unterrichtung/Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung/Erörterung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“ und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flurstücke 1029, 1029/2 und 1031 der Gemarkung Weismain im Parallelverfahren § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.
Die Bauverwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrensschrittes beauftragt. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, werden über die Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf eine Umweltprüfung aufgefordert.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Auslegung
vom 7. November 2022 bis einschließlich 9. Dezember 2022
im Rathaus der Stadt Weismain, Kirchplatz 7-9, 96260 Weismain im Erdgeschoss vor dem Schönborn-Saal statt.
Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Schaukasten und auf der Homepage eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Der Ort der Auslegung ist barrierefrei zu erreichen.
Bestandteile des Planentwurfes des Bebauungsplans „Weismain – Feldteile II“, die in der Fassung vom 22.09.2022 eingesehen werden können:
* Planzeichnung (M 1:1000) / Festsetzungen durch Planzeichen
* Begründung
Die Stadt Weismain macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen von jedermann schriftlich abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz: Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher i. d. R. alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Stadt Weismain, den 28.10.2022
Michael Zapf, Erster Bürgermeister