Ex-Ante Veröffentlichung
Gemäß § 20 Abs. (4) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Nr. 2 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Stadt Weismain als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehene "Beschränkte Ausschreibung".
Ex-Post Veröffentlichungen
Gemäß § 20 Abs. (3) VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen sollen mindestens sechs Monate vorgehalten werden. Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Stadt Weismain als öffentlicher Auftraggeber über folgende "Freihändige Vergaben" und "Beschränkte Ausschreibungen" gemäß VOB/A.