Bauverwaltung
Unterlagen für Bauanträge
Bei der Vorlage eines Bauantrages müssen folgende Vorgaben unbedingt beachtet werden:
Bauvorlagenverordnung – BauVorlV
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBauVorlV2008
Rechtskräftige Bebauungspläne/Einbeziehungssatzungen der Stadt Weismain
https://www.vianovis.net/lkr-lichtenfels/
Satzungen der Stadt Weismain – Nr. 6 Bauen, Planen, Gewässer, Wohnen
https://www.stadt-weismain.de/rathaus/satzungen/

Formulare der Bauverwaltung
Niederschlagswasser
Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entwässerung von Privatgrundstücken in öffentliche Flächen (Straßen- und Straßennebenflächen etc.) unzulässig ist. Gegebenenfalls ist dies durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, wie z. B. dem Einbau einer Rinne als Wasserführung mit Anschluss an eine Sickeranlage im Zufahrtsbereich entlang der Grundstücksgrenze.

Beschränkte Ausschreibungen
Gemäß § 20 Abs. (4) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Nr. 2 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Stadt Weismain als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehene "Beschränkte Ausschreibun
Auftragsgegenstand, Leistungsart, Umgang | Ausführungsort | Zeitraum | Ansprechpartner |
Modernisierung Automatisierungstechnik; Austausch, Prozeßleittechnik | Kläranlage Weismain | Juni 2023 bis März 2024 | Michael Schmittlein, Kirchplatz 7-9, 96260 Weismain Tel. 09575 9220-25 E-Mail: michael.schmittlein@stadt-weismain.de |