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Breitband

Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Stadt Weismain gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. November 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.

Die Stadt Weismain sieht im kompletten Stadtgebiet (außer Buckendorf, Fesselsdorf und Weiden: interkommunales Projekt) einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro will die Stadt unter optimalem Einsatz von  Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in dem oben aufgeführten Stadtgebiet sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.

Ansprechpartner in der Weismainer Stadtverwaltung:

Dariusz Krybus
  • Breitband Erschließungsgebiet
  • Stadt Weismain
  • Stadt Weismain Verfahren 4
  • Interkommunales Projekt 1
  • Interkommunales Projekt 2
  • Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
  • Bundesförderprogramm weiße Flecken