Wasserrecht
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Modschiedel
Erläuterung zum Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung im Stadtteil Modschiedel
Planunterlagen:
Übersichtskarte
Lageplan
Lageplan
Längsschnitt
DetailzeichnungBekanntmachung/Anhörungsverfahren:
Das Verfahren für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in das Grundwasser auf der Flur-Nr. 131/1, Gemarkung Modschiedel, aus dem Stadtteil Modschiedel durch die Stadt Weismain wird hiermit gemäß Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der Planunterlagen mit den dazugehörigen Erläuterungen des Vorhabens finden im Rahmen einer Auslegung
vom 06.11.2020 bis einschließlich 08.12.2020
im Rathaus der Stadt Weismain, Am Markt 19, 96260 Weismain in der Bauverwaltung, II. Stock, Zimmer-Nr. 11, statt.
Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Schaukasten und auf der Homepage (https://www.stadt-weismain.de) eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffnungszeiten der Stadt Weismain sind:
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Montag 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 13.00-17.30 UhrNatürlich ist eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit nach telefonischer Rücksprache möglich.
Darüber hinaus können die Planunterlagen auch auf unserer Homepage eingesehen werden.
Etwaige Einwendungen sind bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, jedoch bis spätestens 23.12.2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weismain, oder gleich beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels, zu erheben. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass
a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Besondere Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Einsichtnehmenden ist zu achten.Durch die steigende Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Lichtenfels ist das Rathaus der Stadt Weismain seit 22.10.2020 bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen und der Einlass erfolgt nur nach Terminabsprachen mit den zuständigen Sachbearbeitern.
AUSNAHME:
Einsichtnahme in die Unterlagen „Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in das Grundwasser aus dem Stadtteil Modschiedel durch die Stadt Weismain“ zu den o. g. Öffnungszeiten. Bitte klingeln Sie am Rathaustor und nennen Sie den Grund für den Zutritt ins Rathaus.