Breitband
Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Stadt Weismain gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. November 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.
Die Stadt Weismain sieht im kompletten Stadtgebiet (außer Buckendorf, Fesselsdorf und Weiden: interkommunales Projekt) einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro will die Stadt unter optimalem Einsatz von Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in dem oben aufgeführten Stadtgebiet sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.
Ansprechpartner in der Weismainer Stadtverwaltung:
Dariusz Krybus
Telefon (09575) 9220-21
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Breitband Erschließungsgebiet
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Stadt Weismain
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 18.11.2015):
Am Freitag, den 13.11.2015, ist dem Ersten Bürgermeister Udo Dauer in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 13.07.2015):
Stellungnahme der Stadt Weismain bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Breitband Stadt Weismain Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 07.04.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der in der Stadt Weismain haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 26.01.2015 beabsichtigt die Stadt Weismain, einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).Breitband Stadt Weismain Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 18.08.2014)
Die Stadt Weismain gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 19. September 2014, 12.00 Uhr (Posteingang Stadt Weismain) endet, zu beteiligen.
Breitband Stadt Weismain Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Breitband Stadt Weismain Erschliessungsgebiet AuswahlverfahrenErgebnis der Markterkundung vom 13.02.2014 bis 25.03.2014 (veröffentlicht am 18.08.2014)
Stadt Weismain Markterkundung ErgebnisAllgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 20.02.2014)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22.11.2012 (BbR)
Die allgemeine Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokument: Allgemeine MarkterkundungIm Erschließungsgebiet Markterkundung wurde der Ortsteil Großziegenfeld in das „Interkommunale Projekt 2 (IKP2)“ verschoben.
Das Erschließungsgebiet der Markterkundung finden Sie hier: MarkterkundungErgebnis der Breitband-Bedarfsanalyse und technischen IST-Versorgung (veröffentlicht am 20.02.2014)
Die Stadt Weismain hat im Erschließungsgebiet eine technische IST-Erfassung der Breitbandversorgung durchgeführt, den Breitband-Bedarf durch individuelles Anschreiben der Unternehmer gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 UStG erfasst und die Bedarfserhebung gemäß Förderrichtlinie vom 22. Nov 2012 Online auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Ergebnisse finden Sie im nachfolgenden Dokument: Ergebnis BedarfserhebungBedarfsermittlung für den Breitbandausbau Stadt Weismain
gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. November 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).
Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Kommune.
Die Stadt Weismain hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses umfasst das komplette Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Buckendorf, Fesselsdorf und Weiden, die im Rahmen eines bereits mit den Nachbarkommunen Stadelhofen, Wonsees und Thurnau eingeleiteten interkommunalen Projektes erschlossen werden sollen. Grundlage für eine Erschließung ist der Nachweis eines entsprechenden Bedarfes der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen i.S.d. § 2 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Übersichtskarte des Erschließungsgebiets
Besteht ein solcher Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/Sek. im Downstream und mindestens 2 Mbit/Sek. im Upstream versorgt werden können, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/Sek. im Downstream. Der von Unternehmen im festgelegten Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Breitbandbedarf von 50 Mbit/Sek. muss stets befriedigt werden.
Durch den Breitbandausbau verspricht sich die Stadt Weismain auch eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Kumulationsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.
Um Fördermittel abrufen zu können, ist zunächst ein komplexes Förderverfahren zu durchlaufen, das aus 19 Einzelschritten besteht. Demnach sind zuerst die Unternehmen im vorläufigen Erschließungsgebiet mittels eines Fragebogens zu befragen, um überhaupt den konkreten Bandbreitenbedarf glaubhaft nachweisen zu können. Da die Stadt Weismain den Breitbandausbau als ein unabdingbares Versorgungsziel ansieht, sind wir zur Erreichung dieses Ziels dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen, für die wir uns bereits heute recht herzlich bedanken.
Daher wenden wir uns mit der Bitte an Sie, den beigefügten Bedarfserfassungsbogen vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bis spätestens zum
10. Dezember 2013 (Zugang bei der Stadt Weismain)
an uns zurückzusenden bzw. als Fax zu übermitteln. Die Adressdaten finden Sie auf dem Erfassungsbogen.
Unternehmer sind aufgerufen, ihre aktuelle, tatsächliche Versorgung über den Breitband-Geschwindigkeitstest (http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) zu ermitteln und das Ergebnis, ergänzt um die beim Provider gebuchte Bandbreite, in den Bedarfsermittlungsbogen einzutragen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Bedarfsmeldung von „mindestens 50MBit/s“ im Bogen fundiert und glaubhaft begründet werden muss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bedarfsmeldung nicht automatisch einen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss bedeutet. Mit jeder Bedarfsmeldung steigt aber die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Förderverfahren.
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens wünschen oder haben Sie weitere Fragen, so können Sie sich gerne an das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Telefonnummer (09573) 239900 wenden. Bei der Stadt Weismain steht Ihnen unser Mitarbeiter, Herr Dariusz Krybus, unter der Telefonnummer (09575) 922021 gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Udo Dauer
Erster BürgermeisterAnlagen:
Karte des Erschließungsgebiets Breitband-Bedarfserfassungsbogen -
Stadt Weismain Verfahren 4
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 04.12.2017):
Am Freitag, den 01.12.2017, ist dem Ersten Bürgermeister Udo Dauer in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatssekretär Albert Füracker überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 04.08.2017):
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Weismain die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bestaetigung_Freigabe_Kooperationsvertrag.pdf
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 26.07.2017)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Weismain gingen im Auswahlverfahren „einstufig“ zur Abgabefrist von ein oder zwei Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 25.07.2017 beabsichtigt die Stadt Weismain einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung_Auswahlentscheidung.pdf
Neustart des Auswahlverfahrens – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig – (veröffentlicht am 24.05.2017)
Die Stadt Weismain gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Mittwoch, 12. Juli 2017, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Weismain) ein Angebot einzureichen.
Bekanntmachung_Auswahlverfahren_einstufig.pdf
Anlage_1_Breitband_Bewertungskriterien_Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschliessungsgebiet_Auswahlverfahren.pdfBestätigung Ergebnis Markterkundung (veröffentlicht am 24.05.2017):
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Weismain, dass seit der Markterkundung vom 16. Juli 2016 keine Ausbauaktivitäten stattgefunden haben.
Bekanntmachung der Aufhebung des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 24.05.2017)
Die Stadt Weismain (4. Verfahren) hebt das Auswahlverfahren zur Breitbandverbesserung der Stadtteile Frankenberg, Mosenberg, Neudorf und Wunkendorf vom 19.08.2016 gemäß § 17 VOL/A auf, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich verändert haben.
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 30.11.2016)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Weismain haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.11.2016 beabsichtigt die Stadt Weismain einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung_Auswahlentscheidung.pdf
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig- (veröffentlicht am 19.08.2016)
Die Stadt Weismain gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Montag, den 17. Oktober 2016, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Weismain) ein Angebot einzureichen.
Bekanntmachung_Auswahlverfahren.pdf
Anlage_1_Breitband_Bewertungskriterien_Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschliessungsgebiet_Auswahlverfahren.pdf
Ergebnis der Markterkundung vom 16.07.2016 – 18.08.2016 (veröffentlicht am 19.08.2016)
Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:
Markterkundung_Ergebnis_Karte.pdf
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 14.07.2016)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Weismain gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Weismain bittet daher, bis spätestens 18.08.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
Vorlaeufiges_Erschliessungsgebiet.pdf
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 14.07.2016)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:
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Interkommunales Projekt 1
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 04.02.2015):
Der Stadt Weismain ist am 07.01.2015 von der Regierung Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden. Am Montag, den 02.02.2015, ist der Förderbescheid dem Ersten Bürgermeister Udo Dauer in Nürnberg durch den bayerischen Finanzminister Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 28.01.2015):
Stellungnahme der Stadt Weismain bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag (pdf)
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 13.10.2014)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Weismain (Stadtteile Weiden, Fesselsdorf und Buckendorf) im interkommunalen Projekt IKP1 haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 21.07.2014 beabsichtigt die Stadt Weismain im interkommunalen Projekt IKP1 einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 29.04.2014)
Die Stadt Weismain gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, sich am Teilnahmewettbewerb, der am Dienstag, 27.05.2014, 12:00 Uhr (Posteingang Stadt Weismain ) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung Auswahlverfahren (pdf)
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren (pdf)
Ergebnis der Anfrage an die Bundesnetzagentur bzgl. Vorabregulierung (veröffentlicht am 29.04.2014)
Die Bundesnetzagentur wurde zur Vorabregulierung befragt und hat hierzu am 17.03.2014 wie folgt Stellung genommen:
Die Bundesnetzagentur weist in ihrer Stellungnahme u.a. auf mögliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom, die zu einer Verringerung der Deckungslücke bei einer bestimmten Erschließungsart und -richtung führen können, hin. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zwecks einsetzbarer weiterer Infrastruktur u.a. vom Anbieter zu konsultieren ist.
Ergebnis der Markterkundung vom 11.02.2014 bis 17.03.2014 (veröffentlicht am 29.04.2014)
Aufgrund der allgemeinen Markterkundung (Veröffentlichung auf dem Online-Portal des Bayerischen Breitbandzentrums) gab es keine Rückmeldung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Netzbetreibers.
Aufgrund der individuellen Markterkundung war auch kein Provider bereit, eigenwirtschaftlich auszubauen. Die Ergebniskarte der Markterkundung entspricht damit der Ergebniskarte der Bedarfserhebung (Karte).Dokumentation im „Schwarzen Flecken“ (veröffentlicht am 29.04.2014)
Dokumentation schwarze Flecken (pdf)
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 11.02.2014)
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22.11.2012 (BbR)Die allgemeine Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokument: Abfrage Netzbetreiber
Das Erschließungsgebiet Markterkundung ist gleich dem Erschließungsgebiet Ergebnis Bedarfserhebung.
Das Erschließungsgebiet der Markterkundung finden Sie hier: Erschließungsgebiet MarkterkundungErgebnis der Breitband-Bedarfsanalyse und technischen IST-Versorgung (veröffentlicht am 11.02.2014)
Die Stadt Weismain hat im Erschließungsgebiet eine technische IST-Erfassung der Breitbandversorgung durchgeführt, den Breitband-Bedarf durch individuelles Anschreiben der Unternehmer gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 UStG erfasst und die Bedarfserhebung gemäß Förderrichtlinie vom 22. Nov 2012 online auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Ergebnisse finden Sie im nachfolgenden Dokument: Ergebnis BedarfserhebungBedarfsanalyse Breitbandversorgung Stadt Weismain / Interkommunales Projekt
gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. November 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.
Die Gemeinde Stadelhofen, der Markt Thurnau, die Stadt Weismain und der Markt Wonsees sehen in den Ortsteilen Wotzendorf, Eichenhüll, Weiden, Fesselsdorf, Buckendorf, Feulersdorf, Schirradorf und Leesau einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro wollen die vier Kommunen unter optimalem Einsatz von Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in Wotzendorf, Eichenhüll, Weiden, Fesselsdorf, Buckendorf, Feulersdorf, Schirradorf und Leesau sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.
Als vorläufiges Erschließungsgebiet werden die acht oben genannten Ortsteile definiert (interkommunal). Die Gebietsabgrenzungen, in denen ein erhöhter Breitbandverbesserungs- und Handlungsbedarf gesehen wird, finden Sie hier (Erschließungsgebiet Interkommunal). Die Gebietsabgrenzungen können sich z. B. aufgrund des Bedarfsrücklaufs, aus wirtschaftlichen Gründen, aus Ergebnissen der Markterkundung etc. noch ändern und gelten daher bis auf Weiteres nur im Rahmen der Bedarfserhebung. Grundsätzlich werden Bedarfsmeldungen aus dem gesamten Stadtgemeindegebiet Weismain entgegen genommen. Eine Bedarfsmeldung bedeutet allerdings keinen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss.
Den Bedarfsermittlungsbogen können Sie hier herunterladen.
Unternehmer sind nun aufgerufen, ihre aktuelle, tatsächliche Versorgung über den
Breitband-Geschwindigkeitstest
(http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) zu ermitteln und das Ergebnis, ergänzt um die beim Provider gebuchte Bandbreite, in den Bedarfsermittlungsbogen einzutragen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Bedarfsmeldung von „mindestens 50MBit/s“ im Bogen fundiert und glaubhaft begründet werden muss. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens wünschen, steht Ihnen das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Rufnummer (09573) 239900, Ansprechpartner Herr Siegbert Reuther, zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch an den Breitbandpaten der Stadtverwaltung, Herrn Dariusz Krybus, unter der Rufnummer (09575) 9220-21 wenden.Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bedarfsermittlungsbogen vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und allerspätestens zum 10. Dezember 2013 an der auf dem Fragebogen angegebenen Adresse eingeht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Anlagen:
Karte des Erschließungsgebiets
Breitband-Bedarfserfassungsbogen / Interkommunales Projekt -
Interkommunales Projekt 2
Stadt Weismain/IKP2
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 27.04.2015):
Am Donnerstag, den 23.04.2015, ist dem Ersten Bürgermeister Udo Dauer in Nürnberg der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 01.04.2015):
Stellungnahme der Stadt Weismain bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag (pdf)
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 23.10.2014)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Weismain (Stadtteil Großziegenfeld) im interkommunalen Projekt IKP2 haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 20.10.2014 beabsichtigt die Stadt Weismain im interkommunalen Projekt IKP2 einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).Bekanntmachung Auswahlentscheidung (pdf)
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 26.06.2014)
Die Stadt Weismain gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Montag, den 21.07.2014, 12:00 (Posteingang Stadt Weismain ) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier: Erschließungsgebiet Auswahlverfahren
Ergebnis der Anfrage an die Bundesnetzagentur bzgl. Vorabregulierung (veröffentlicht am 26.06.2014)
Die Bundesnetzagentur wurde zur Vorabregulierung befragt und hat hierzu am 17.03.2014 wie folgt Stellung genommen:
Stellungnahme Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur weist in ihrer Stellungnahme u.a. auf mögliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom, die zu einer Verringerung der Deckungslücke bei einer bestimmten Erschließungsart und -richtung führen können, hin. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zwecks einsetzbarer weiterer Infrastruktur u.a. vom Anbieter zu konsultieren ist.
Ergebnis der Markterkundung vom 28.02.2014 bis 31.03.2014 (veröffentlicht am 26.06.2014)
Aufgrund der allgemeinen Markterkundung (Veröffentlichung auf dem Online-Portal des Bayerischen Breitbandzentrums) gab es keine Rückmeldung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Netzbetreibers.
Aufgrund der individuellen Markterkundung war auch kein Provider bereit eigenwirtschaftlich auszubauen. Die Ergebniskarte der Markterkundung entspricht damit dem Ergebnis der Bedarfserhebung (Karte).Dokumentation in Schwarzen Flecken (veröffentlicht am 26.06.2014)
Dokumentation in schwarzen Flecken
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 21.02.2014)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22.11.2012 (BbR)
Die allgemeine Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokument: MarkterkundungDas Erschließungsgebiet der Markterkundung finden Sie hier: Erschließungsgebiet
Ergebnis der Breitband-Bedarfsanalyse und technischen IST-Versorgung (veröffentlicht am 21.02.2014)
Die Stadt Weismain hat im Erschließungsgebiet eine technische IST-Erfassung der Breitbandversorgung durchgeführt, den Breitband-Bedarf durch individuelles Anschreiben der Unternehmer gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 UStG erfasst und die Bedarfserhebung gemäß Förderrichtlinie vom 22. November 2012 Online auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Bedarfserhebung finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten. Sie setzen sich aus den Bedarfsergebnissen der Gemeinden Stadelhofen, Wattendorf und der Stadt Weismain zusammen.Bedarfsergebnis Stadelhofen
Bedarfsergebnis Wattendorf
Bedarfsergebnis WeismainBedarfsermittlung für den Breitbandausbau Stadt Weismain
gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. November 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).
Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Kommune.
Die Stadt Weismain hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses umfasst das komplette Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Buckendorf, Fesselsdorf und Weiden, die im Rahmen eines bereits mit den Nachbarkommunen Stadelhofen, Wonsees und Thurnau eingeleiteten interkommunalen Projektes erschlossen werden sollen. Grundlage für eine Erschließung ist der Nachweis eines entsprechenden Bedarfes der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen i.S.d. § 2 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Übersichtskarte des Erschließungsgebiets
Besteht ein solcher Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/Sek. im Downstream und mindestens 2 Mbit/Sek. im Upstream versorgt werden können, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/Sek. im Downstream. Der von Unternehmen im festgelegten Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Breitbandbedarf von 50 Mbit/Sek. muss stets befriedigt werden.
Durch den Breitbandausbau verspricht sich die Stadt Weismain auch eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Kumulationsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.
Um Fördermittel abrufen zu können, ist zunächst ein komplexes Förderverfahren zu durchlaufen, das aus 19 Einzelschritten besteht. Demnach sind zuerst die Unternehmen im vorläufigen Erschließungsgebiet mittels eines Fragebogens zu befragen, um überhaupt den konkreten Bandbreitenbedarf glaubhaft nachweisen zu können. Da die Stadt Weismain den Breitbandausbau als ein unabdingbares Versorgungsziel ansieht, sind wir zur Erreichung dieses Ziels dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen, für die wir uns bereits heute recht herzlich bedanken.
Daher wenden wir uns mit der Bitte an Sie, den beigefügten Bedarfserfassungsbogen vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bis spätestens zum
10. Dezember 2013 (Zugang bei der Stadt Weismain)
an uns zurückzusenden bzw. als Fax zu übermitteln. Die Adressdaten finden Sie auf dem Erfassungsbogen.
Unternehmer sind aufgerufen, ihre aktuelle, tatsächliche Versorgung über den Breitband-Geschwindigkeitstest (http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) zu ermitteln und das Ergebnis, ergänzt um die beim Provider gebuchte Bandbreite, in den Bedarfsermittlungsbogen einzutragen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Bedarfsmeldung von „mindestens 50MBit/s“ im Bogen fundiert und glaubhaft begründet werden muss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bedarfsmeldung nicht automatisch einen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss bedeutet. Mit jeder Bedarfsmeldung steigt aber die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Förderverfahren.
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens wünschen oder haben Sie weitere Fragen, so können Sie sich gerne an das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Telefonnummer (09573) 239900 wenden. Bei der Stadt Weismain steht Ihnen unser Mitarbeiter, Herr Dariusz Krybus, unter der Telefonnummer (09575) 922021 gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Udo Dauer
Erster BürgermeisterAnlagen:
Karte des Erschließungsgebiets
Breitband-Bedarfserfassungsbogen -
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Stadt Weismain beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Weismain in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.210118_Breitband_Stadt_Weismain_BayGibitR-1_Übersichtskarte_Markterkundung.pdf
210118_Breitband_Stadt_Weismain_BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten.pdf
*210118_Breitband_Stadt_Weismain_BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung_Geodaten.pdf
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Weismain gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 02.03.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 23.02.2021 endet!
210118_Breitband_Stadt_Weismain_BayGibitR-1_Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
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Bundesförderprogramm weiße Flecken
Bundesförderprogramm Breitband in der Stadt Weismain
Projektstart Juni 2016
Insgesamt 242 Haushalte erhalten in den kommenden Jahren bis Ende 2022 Zugang zum schnellen Internet. Damit werden die sogenannten „weiße Flecken“ mit Fördergeldern durch Bund und Land angeschlossen. Dies betrifft tlw. folgende Ortsteile in der Gemeinde Weismain: Altendorf, Berghaus, Bernreuth, Erlach, Giechkröttendorf, Großziegenfeld, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Krassacher Mühle, Lochhaus, Niesten, Oberloch, Siedamsdorf, Waßmannsmühle und Weismain.
Durch das Bundesförderprogramm sollen alle sogenannten „weiße Flecken“ erschlossen werden. Weiße Flecken verfügen über Breitbandanschlüsse von weniger als 30 Mbit/s im Download und Provider haben hier keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den nächsten drei Jahren geplant. In der Regel handelt es sich bei den „weißen Flecken“ dabei um Anschlüsse, bei denen die Kosten des Netzausbaus durch die zusätzlichen Einnahmen nicht aufgefangen werden können.
Markterkundung
Beginn der ME: 06.06.2016
Ende der ME: 16.07.2016Förderantrag
Die Stadt Weismain erhielt am 24.06.2019 den endgültigen Zuwendungsbescheid.
Die Stadt Weismain erhält über das Bundesförderprogramm einen Zuschuss in Höhe von 937.223 € für die Infrastrukturmaßnahmen und zusätzlich 562.334 € über die Bayerische Ko-Finanzierung für die Infrastrukturmaßnahmen.
Für den Netzausbau werden ca. 9 km Tiefbau notwendig, ca. 11 km Leerrohre und 49 km Glasfaserkabel sind zu verlegen und 11 Netzverteiler aufzustellen.
Ausschreibungsverfahren
Bezeichnung:
Auswahlverfahren –einstufig- zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes Gemeinde Weismain; Haushalte in den Gebieten (ges.): 90
Art des Ausschreibungsverfahrens: Konzessionsvergabe
Beginn der Ausschreibung: 22.03.2018, 12:00
Ende der Ausschreibung: 03.05.2018, 12:00
Veröffentlicht / Status Eingegangene Antworten
ja / abgelaufen 1Das Ausschreibungsverfahren hat die Telekom gewonnen und den Zuschlag erhalten.
Vertragsunterschrift
Vertragsunterschrift war am 30. August 2019. Innerhalb von 36 Monaten werden die 130 Haushalte durch die Telekom mit FTTB/H erschlossen.
Projektfortschritt
Ab dem 3. Quartal 2019 bis Juni 2020 wurde die Struktur- und Genehmigungsplanung inkl. Akquisephase durch die Telekom durchgeführt. Eigentümer, deren Immobilien den Förderbedingungen entsprechen, werden im Vorfeld der Maßnahme per Post informiert und bei Interesse um die Genehmigung zur Erstellung eines Hausanschlusses gebeten. Der Hausanschluss wird im Zuge des Förderverfahrens kostenfrei erstellt. Wird der Hausanschluss trotz Förderung nicht gewünscht, dann werden bei Beauftragung zu einem späteren Zeitpunkt Kosten entstehen.
Baustart war Oktober 2020. Ab diesem Zeitpunkt werden die notwendigen Tiefbauarbeiten in den Ortschaften Altendorf, Bernreuth, Erlach, Giechkröttendorf, Großziegenfeld, Kordigast, Krassach, Krassacher Mühle, Lochhaus, Niesten, Oberloch, Siedamsdorf, Waßmannsmühle und Weismain durchgeführt.
Die vollständige Errichtung der aktiven Technik und Inbetriebnahme des Netzes ist im Q4/2022 geplant.