Bürgerservice online
Erledigen Sie viele Behördengänge bequem, einfach und schnell von zu Hause aus – die neuen Online-Dienste der Stadt Weismain machen es möglich. Die meisten Online-Vorgänge können ohne Download von Formularen durchgeführt werden.
Die Datenübertragung ist mit einer entsprechenden Verschlüsselungstechnik geschützt. Wenn Gebühren anfallen sollten, können Sie diese sicher mit verschiedenen Zahlverfahren begleichen.
Einwohnermeldeamt
Abfrage Beantragung Reisepass oder Personalausweis
Verlustmeldung Reisepass oder Personalausweis
Antrag einer einfachen Meldebescheinigung
Antrag einer erweiterten Meldebescheinigung
Einfache Melderegisterauskunft
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
Standesamt
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheingungen - Geburt
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall
Steueramt/Kasse
Wichtige Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat:
1. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung rechtzeitig mit.
2. Ihre Bank ist bei fehlender Deckung nicht verpflichtet, die Lastschrift einzulösen.
3. Dadurch anfallende Rücklastschriftgebühren sind von Ihnen zu erstatten.
4. Wenn keine Abbuchung mehr von Ihrem Konto gewünscht wird, so widerrufen Sie Ihr erteiltes SEPA-Mandat bitte schriftlich.
Fundsachen
Sie haben einen Gegenstand verloren? Dann können Sie mit dem nachfolgenden Link unabhängig von unseren Öffnungszeiten nachsehen, ob Ihr verlorener Gegenstand im Fundamt abgegeben wurde.
Verlustmeldung machen:
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie telefonisch unter 09575 9220-26 oder per E-Mail anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben werden, werden Sie benachrichtigt.
Technisches Bauamt
Antrag zur Aufstellung eines Gerüsts
Antrag zur Aufstellung einer Schuttmulde oder eines Containers
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
Anträge sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme vollständig ausgefüllt bei der Stadt Weismain zu stellen; ansonsten kann die termingerechte Anordnung nicht garantiert werden.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung
Ablesung der Wasserzähler
Die Ablesung der Wasserzähler im Jahr 2023 ist abgeschlossen. Die nächste Ablesung findet im November 2024 statt.