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Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Wildschaden; Anmeldung
Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stadt Weismain
Rathaus Weismain