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Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Sühneversuch; Beantragung
Sie können bei der Gemeinde ein Sühneversuch beantragen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 03.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stadt Weismain
Rathaus Weismain