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Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
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