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Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Stadt Weismain
Rathaus Weismain

  • +49 9575 9220-43
  • rathaus@stadt-weismain.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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