- +49 9575 9220-43
- rathaus@stadt-weismain.de
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 02.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stadt Weismain
Rathaus Weismain