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Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stadt Weismain
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