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Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 03.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stadt Weismain
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