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Dienstag 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Grundstücke; Durchführung einer Umlegung
Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stadt Weismain
Rathaus Weismain