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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Stadt Weismain
Rathaus Weismain

  • +49 9575 9220-43
  • rathaus@stadt-weismain.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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