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Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung

Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
Stadt Weismain
Rathaus Weismain

  • +49 9575 9220-43
  • rathaus@stadt-weismain.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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