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Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen
Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stadt Weismain
Rathaus Weismain