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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 14.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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