Schöffenwahl 2023

Bis 28. Februar bewerben
Bewerbungen bis 28. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung einreichen
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amts- und Landgericht und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit und gutes Urteilsvermögen. Für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 findet in diesem Jahr die Wahl der Schöffen statt. Deshalb bittet die Stadtverwaltung Weismain Personen, die am Schöffenamt interessiert sind, sich bis spätestens Dienstag, 28. Februar 2023, schriftlich zu bewerben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular liegt im Bürgerbüro der Stadt Weismain aus oder kann auf der Internetseite der Stadt Weismain abgerufen werden. Neben den persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Anschrift) sind der Beruf sowie ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten wichtige Angaben, die mit dem Formular anzugeben sind. Für die Wahl zum Schöffen müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben,
2. zum 01.01.2024 das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
3. in Weismain wohnhaft sein,
4. deutsche/r Staatsangehörige/r sein,
5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen,
6. es darf kein Vermögensverfall (z. B. Privatinsolvenz) vorliegen.
Bitte senden Sie das Bewerbungsformular rechtzeitig an die Stadt Weismain, Kirchplatz 7-9, 96260 Weismain.
Bewerbungsformular (pdf)
Weismain, 16.01.2023
gez. Michael Zapf, Erster Bürgermeister