Der Winterdienst informiert

Bitte Rücksicht und Verständnis!
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist es Aufgabe der Kommune, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach ihrer Leistungsfähigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslagen die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn es dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.
Die Schneeräumung auf den Fahrbahnen der Gemeindestraßen innerhalb bzw. außerhalb geschlossener Ortslagen organisiert das technische Bauamt in Verbindung mit unserem Bauhof. Hierzu kommt eine Prioritätenliste zum Einsatz, die im Tourenplan berücksichtigt ist, nachdem der Winterdienst organisiert ist.
In diesem Zusammenhang möchte das Team auf folgendes hinweisen:
Besonders in engen Straßen wird der Schneeräumdienst durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert, sodass streckenweise überhaupt nicht geräumt werden kann. Zumindest wird der Räumdienst durch diese Fahrzeuge aufgehalten, sodass es zu einer Verzögerung in der Schneeräumung kommt.
Deshalb sollten Fahrzeuge möglichst auf Grundstücken geparkt werden. Nach der Straßenverkehrsordnung ist es auch ohne Schnee und Eis verboten, auf Straßen zu parken, wenn dadurch die Fahrbahn auf weniger als 3 Meter Breite eingeengt wird. Das Schneeräumschild der Winterdienstfahrzeuge kann bis zu 3,20 m breit sein. Das macht Ihnen deutlich, dass es manchmal schon sehr eng zugeht, wenn die Männer auf Behinderungen stoßen.
Bitte haben Sie für den Schneeräumer Verständnis, wenn der Schnee beim Räumen teilweise auf Ihren gerade geräumten Fußweg fällt. Auch bei vorsichtigem Einsatz lässt sich das oft nicht vermeiden.
Immer wieder gibt es Probleme, weil der Schnee von Gehwegen oder eigenen Grundstücken in die Gosse oder Straßenränder geschaufelt wird bzw. die Räumfahrzeuge diesen ebenfalls dorthin schieben. Die Gossen und Straßeneinläufe müssen von Schnee und Eis freigehalten werden, damit das Schmelzwasser bei Tauwetter abfließen kann.
Bitte Verständnis und Rücksicht!
Behinderungen durch Schnee und Eis sind im Winter naturgemäß nicht auszuschließen. Mit etwas Verständnis für die anderen Verkehrsteilnehmer und einem den Witterungsverhältnissen angepassten Verhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr (sei es als Grundstückseigentümer, Fußgänger oder als Autofahrer) können die meisten Probleme und Unfälle von vornherein vermieden werden.