Gilt eine kleine Lotterie oder Ausspielung bzw. Tombola als allgemein erlaubt, so müssen Sie:
- kleine Ausspielungen bzw. Tombolas mit einem Spielkapital
- bis 650 EUR nicht anzeigen;
- über 650 EUR bis einschließlich 5.000 EUR mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzeigen;
- über 5.000 EUR bei der Regierung, in deren Regierungsbezirk der Veranstaltungsort liegt, anzeigen.
- kleine Lotterien immer anzeigen. Sie sind bei einem Spielkapital bis
- einschließlich 5.000 EUR mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzuzeigen;
- über 5.000 EUR bei der Regierung, in deren Regierungsbezirk der Veranstaltungsort liegt, vorher anzuzeigen.
Soweit Sie für eine kleine Lotterie oder Ausspielung bzw. Tombola eine Einzelerlaubnis benötigen, gibt es keine Fristen. Sie sollten den Antrag jedoch so rechtzeitig stellen, dass der zuständigen Behörde ausreichend Zeit für die Antragsprüfung verbleibt; vor Erlaubniserteilung darf kein Losverkauf stattfinden. Es ist deshalb ratsam, sich so früh wie möglich mit der zuständigen Behörde (siehe unter "Verfahrensablauf") in Verbindung zu setzen.